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   VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02   

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https://dejure.org/2002,18926
VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02 (https://dejure.org/2002,18926)
VK Bund, Entscheidung vom 27.08.2002 - VK 2-70/02 (https://dejure.org/2002,18926)
VK Bund, Entscheidung vom 27. August 2002 - VK 2-70/02 (https://dejure.org/2002,18926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Verletzung von Vergabevorschriften durch die fehlende Durchführung eines Bietergesprächs seitens der Vergabestelle; Abgrenzung des (nicht förmlichen) Verhandlungsverfahrens zum offenen und nicht offenen Verfahren; Bindung an die materiellen Prinzipien ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: kein Anspruch eines Bieters auf Durchführung von Verhandlungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.01.2002 - 13 Verg 1/02

    Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsprinzip im Verhandlungsverfahren;

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02
    Bei einem solchen Verhalten der VSt kann es durch das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB geboten sein, auch mit den anderen Bietern in Verhandlungen einzutreten ( so auch OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2002 - 13 Verg 1/02; anders noch Vergabeüberwachungsausschuss des Bundes, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 VÜ 19/96).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02
    Etwaige Kosten der Beigeladenen hat die ASt nicht zu erstatten, da der maßgebliche Interessengegensatz des Nachprüfungsverfahrens hier nicht zwischen der ASt und der Beigeladenen bestand (vgl. für den umgekehrten Fall OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99 = NZBau 2000, 155).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02
    Die hier angesprochenen Probleme betrafen lediglich auftragsbezogene Sach- bzw. Rechtsfragen, deren Beantwortung der Auftraggeber durch das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde und Rechtskenntnis ohnehin organisieren muss (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg 1/00, S. 11 = NZBau 2000, 486 ff = BauR 2000, 1626 ff; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02
    Die hier angesprochenen Probleme betrafen lediglich auftragsbezogene Sach- bzw. Rechtsfragen, deren Beantwortung der Auftraggeber durch das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde und Rechtskenntnis ohnehin organisieren muss (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg 1/00, S. 11 = NZBau 2000, 486 ff = BauR 2000, 1626 ff; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00).
  • VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02
    Damit ist ihr Antrag schon unzulässig (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Oktober 2000, VK 2 - 32/00).
  • VK Baden-Württemberg, 07.08.2003 - 1 VK 33/03

    Nachprüfungsverfahren durch chancenlosen Bieter?

    Der dem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 27.08.2002 (VK 2-70/02) zugrunde liegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Ob Verhandlungen mit den Bietern geführt würden, liege grds. im Ermessen des Ag. Hierzu sei auf die Entscheidung der 2.Vergabekammer des Bundes vom 27.08.2002 (VK 2-70/02) zu verweisen.

    Es lässt sich weder aus § 3 a Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A noch aus anderen vergaberechtlichen Bestimmungen ein allgemeiner Anspruch des Bieters auf Durchführung von Verhandlungen herleiten, wenn ein Verhandlungsverfahren zwar angekündigt war, aber tatsächlich nicht durchgeführt wurde (so auch VK des Bundes, Beschl. v. 27.08.2003 - VK 2-70/02).

  • VK Bund, 13.06.2007 - VK 2-48/07

    Mängelbeseitigungsmaßnahmen - Erweiterungsbau I, Dachabdichtungs- und

    Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass es im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohnehin möglich ist, mit den Bietern über die Auftragsvergabe zu verhandeln (OLG Celle, Beschluss v. 16. Januar 2002, 13 Verg 1/02; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. August 2002, VK 2 - 70/02).

    In einem Verhandlungsverfahren ist es grundsätzlich statthaft, mit den Bietern über die Auftragsvergabe und den Preis zu verhandeln (OLG Celle, Beschluss v. 16. Januar 2002, 13 Verg 1/02; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. August 2002, VK 2 - 70/02).

  • VK Südbayern, 23.03.2005 - 05-02/05

    Zulässigkeit der Tolerierung fehlender Angaben im Bewerbungsbogen durch die

    Das Verhandlungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt und über den Preis zulässig sind (statt vieler: VK Bund - Beschluss vom 27.08.2002 - Az.: VK2-70/02 mit weiteren Nachweisen).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06

    Nichtberücksichtigung eines Angebots wegen eines "Finanzierungsvorbehalts";

    Ob Verhandlungen geführt werden, liegt grundsätzlich im Ermessen der Vergabestelle (vgl. auch VK Bund, Beschlüsse vom 30. Sept. 2005 - VK 3-124/05 - und vom 27. Aug. 2002 - VK 2-70/02 -).
  • VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht

    Das Verhandlungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt und ­ entgegen der Ansicht der Antragstellerin ­ über den Preis zulässig sind (statt vieler: VK Bund ­ Beschluss vom 27.08.2002 ­ Az.: VK2-70/02 mit weiteren Nachweisen).
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